Wir freuen uns sehr, dich als Mitglied begrüssen zu dürfen!
Willkommen sind Familien aus Zollikofen und auch solche, welche in den Nachbargemeinden wohnhaft sind.
Die Anmeldung erfolgt via E-Mail kontakt@familienclub-zollikofen.ch
Mit der Anmeldung bestätige ich, dass ich von den Statuten des Vereins Kenntnis genommen habe.
Unser Vereinsjahr beginnt am 01.08. und endet am 31.07. des Folgejahres. die Mitgliedschaft kann auf Ende des Vereinsjahres, d.h. per 31. Juli gekündigt werden. Ansonsten wird diese stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert.
Nach Erhalt deiner Anmeldung erhaltest du einen Einzahlungsschein. Mit dem einbezahlten Jahresbeitrag von Fr. 20.- ist die Anmeldung gültig und die Aufnahme in den Verein ist erfolgt.
Aktive pro Jahr Fr. 20.- (Pro Familie)
Passive pro Jahr Fr. 15.- (alle anderen Familien und Personen)
Kollektivmitglieder pro Jahr Fr. 30.- (Statuten Artikel 5)
I. Name, Sitz, Zweck
Art. 1: Name
Unter dem Namen „Familienclub Zollikofen" schließen sich Familien mit vorschulpflichtigen und schulpflichtigen Kindern zu einem politisch unabhängigen und konfessionell neutralen Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zusammen.
Art. 2: Sitz
Der Sitz des Vereins befindet sich in Zollikofen.
Art. 3: Zweck
Der Verein hat zum Zweck, Familien mit Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Zollikofen oder in angrenzenden Gemeinden zusammenzuschließen,
a) um sie in allen Belangen, die die Erziehung des Kleinkindes und Schulkindes betreffen, zu informieren und zu unterstützen u. a. werden Veranstaltungen zur Elternbildung durchgeführt;
b) um die Interessen der Familien gegenüber Behörden und Öffentlichkeit zu vertreten;
c) um die Kontakte zwischen den Familien zu pflegen;
d) um eine aktive Partnerschaft zwischen den Eltern einerseits und den VorschulkontaktsteIlen, sowie anderen Institutionen und Vereine oder Gemeinde andererseits zu fördern.
II. Mitgliedschaft
Arten der Mitgliedschaft
Art. 4: Kategorien
Der Familienclub Zollikofen umfasst die folgenden Mitglieder-Kategorien:
Art. 5: Aktivmitglieder
Aktivmitglieder können alle Familien mit vorschulpflichtigen und schulpflichtigen Kindern werden, die gewillt sind, die in diesen Statuten enthaltenen Bedingungen anzuerkennen. Zwecks Förderung der Integration kann der Vorstand bestimmte Gruppen, die die vorliegenden Statuten anerkennen, als Kollektivmitglieder aufnehmen. Er erstellt dafür Richtlinien, insbesondere bezüglich der Mitgliederbeiträge. Diese sind der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu bringen.
Art. 6: Passivmitglieder
Für Familien ohne vorschulpflichtige und schulpflichtige Kinder und für interessierte Einzelpersonen besteht die Möglichkeit einer Passivmitgliedschaft (ohne Stimm- & Wahlrecht an der MV).
Art. 7: Ehrenmitglieder
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, welche sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben.
A. Erwerb der Mitgliedschaft
Art. 8: Aufnahme .
Die Aufnahme neuer Mitglieder wird mittels offiziellem Anmeldeformular bestätigt. Beim Eintritt während der ersten Hälfte des Vereinsjahres ist der gesamte Betrag, bei Eintritt in der zweiten Hälfte der halbe Betrag zu entrichten. Der Jahresbeitrag wird im allgemeinen nach der Mitgliederversammlung (MV) erhoben.
B. Beendigung der Mitgliedschaft
Art. 9: Austritt / Übertritt
Der Austritt aus dem Familienclub Zollikofen bzw. der Übertritt in eine andere Mitgliederkategorie kann nur auf das Ende eines Vereinsjahres erklärt werden, und zwar mit schriftlicher Mitteilung an den Vorstand.
Art. 10: Ausschluss
Mitglieder, die den Statuten, Reglementen, Beschlüssen oder den Interessen des Vereins zuwiderhandeln, die dem Ansehen des Vereins ganz allgemein Schaden zufügen oder ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
Einem ausgeschlossenen Mitglied steht das Rekursrecht an die dem Ausschluss folgende Mitgliederversammlung offen. Der Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Rekurs mit einfachem Mehr und überdies endgültig.
III. Organisation
Art. 11: Organe
Organe des Vereins sind:
A. Die Mitgliederversammlung
Art. 12: Die ordentliche Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und tritt ordentlicherweise einmal im Jahr zusammen. Die Einberufung der MV erfolgt schriftlich und unter Angabe der Traktanden durch den Vorstand mindestens 14 Tage vor der Versammlung. Anträge der Mitglieder an die ordentliche MV müssen dem Vorstand bis zum Ende des vorangehenden Vereinsjahres schriftlich eingereicht werden. Über Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste figurieren, kann an der MV nicht Beschluss gefasst werden.
Art. 13: Die außerordentliche Mitgliederversammlung
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand oder auf schriftliches Begehren von 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder einberufen. Auch in diesem Falle ist die Einladung mit Traktandenliste den Mitgliedern 14 Tage im Voraus bekannt zu geben.
Art. 14: Befugnisse der Mitgliederversammlung
Art. 15: Beschlüsse und Wahlen
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Bei den in den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüssen und vorgenommenen Wahlen entscheidet das einfache Mehr der abgegebenen Stimmen (Ausnahme Art. 27). Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, sofern die Versammlung nicht geheime Abstimmung beschließt. Bei Stimmengleichheit steht der Präsidentin / dem Präsidenten der Stichentscheid zu.
B. Der Vorstand
Art. 16: Zusammensetzung und Amtsdauer
Der Vorstand besteht aus 5-10 Mitgliedern, die für die Dauer von einem Jahr gewählt werden. Wiederwahl ist möglich. Der Austritt erfolgt schriftlich an die MV.
Art. 17: Befugnisse / Zeichnungsberechtigte
Art. 18: Entlohnung des Vorstandes
Art. 19: Konstituierung
Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme der Präsidentin / des Präsidenten, welche/r von der MV gewählt wird, selbst.
Art. 20: Beschlussfähigkeit / Beschlussfassung
Der Vorstand versammelt sich auf Einladung der Präsidentin / des Präsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern oder auf Antrag von mindestens 3 Mitgliedern. Über die Verhandlungen ist ein Protokoll zu führen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit dem Mehr der abgegebenen Stimmen, wobei bei Stimmengleichheit die Präsidentin / der Präsident den Stichentscheid gibt.
C. Die Arbeitsgruppen
Art. 21: Bildung von Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppen werden nach Bedarf zu bestimmten Themen gebildet. Ohne Zustimmung des Vorstandes dürfen sie den Verein nach außen nicht vertreten.
Art. 22: Zusammensetzung und Amtsdauer
Die Arbeitsgruppen bestehen aus mindestens 3 Mitgliedern, die vom Vorstand bezeichnet werden. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe verpflichten sich zur Mitarbeit für mindestens 1 Vereinsjahr.
D. Revisoren
Art. 23: Revisorinnen / Revisoren
Die Mitgliederversammlung wählt 2 Revisorinnen / Revisoren mit einer Amtsdauer von einem Jahr.
Wiederwahl ist möglich.
Art. 24: Aufgaben
Die Revisorinnen / Revisoren haben die Rechnung des Familienclub Zollikofen, die Bücher und Belege zu prüfen und der Mitgliederversammlung hierauf schriftlich Bericht und Antrag bezüglich der Abnahme der Rechnung zu stellen.
IV. Finanzierung
Art. 25: Vereinsmittel
Die finanziellen Mittel des Vereins werden durch die Mitgliederbeiträge sichergestellt. Diese werden jedes Jahr durch den Vorstand festgelegt und der Mitgliederversammlung zur Genehmigung unterbreitet.
Art. 26: Haftung
Für alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 27: Anspruch auf Vereinsvermögen
Austretende oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
V. Auflösung des Vereins
Art. 28: Auflösungsbeschluss
Für den Auflösungsbeschluss sowie den Beschluss über die Verwendung des Vereinsvermögens bedarf es einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung.
Art. 29: Verwendung des Vermögens
Bei Auflösungsbeschluss soll das Vermögen gemeinnützigen Institutionen zukommen.
Art. 30: Vereinsjahr
Beginn, Dauer und Ende des Vereinsjahres werden durch den Vorstand festgelegt.
Familienclub Zollikofen
Die Ansprechperson: Sabrina Maring
Die Kassierin: Nicole Simonet
Die vorliegenden Statuten wurden an der MV vom 31.5.94 angenommen und am 1.2.99 , am 11.9.2008 sowie am 8.9.2020 revidiert. Sie treten sofort in Kraft.